Anerkennungsbescheide nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder

Du möchtest für eins unserer Seminare Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung nehmen? Den korrekten Bescheid findest du unter dem jeweiligen Bundesland. Solltest du weitere Infos benötigen, dann findest du unten weiterführende Links zu den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslands.

Anerkennungsbescheide zum Download

In Baden-Württemberg haben wir unsere Seminare nicht einzeln beantragt, da eine Anerkennung unseres Trägers vorliegt. Sollte dein Betrieb eine separate Bestätigung benötigen, dann schreib uns dafür eine kurze Mail.

Hier findest du den Antrag zur Beantragung bei deinem Betrieb.

In Hessen haben wir die Anerkennung nicht beantragt. Laut §11 des Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub gelten „Bildungsveranstaltungen, die auf Grund von in anderen Bundesländern bestehenden Rechtsvorschriften zur Freistellung von Beschäftigten zum Zwecke der Weiterbildung anerkannt sind“ als anerkannt, wenn diese den Anforderungen Hessens genügen. Voraussetzung für die Beantragung von Bildungsurlaub ist jedoch, dass das Seminar mindestens 5 Tage dauert. Dementsprechend kannst du in Hessen nur Bildungsurlaub für unsere Grundlagen- und Aufbauseminare beantragen.

Wenn du also in Hessen Bildungsurlaub nehmen möchtest, dann nutze am besten den Bescheid aus Niedersachsen, da die Regelungen den hessischen am nächsten kommen. Darüber hinaus bestätigen wir dir gern, dass unser Seminar die Anforderungen erfüllt, schreib uns dafür eine kurze Mail und wir schicken dir die Unterlagen zu.

Bitte beachte, dass du in Mecklenburg-Vorpommern nur für unsere Grundlagen- und Aufbauseminare Bildungsurlaub nehmen kannst. Hier gilt die Besonderheit, dass nur drei von fünf Tagen als Bildungsurlaubstage anerkannt werden. Du müsstest also entweder Urlaub für diese beiden Tage nehmen oder als Alternative zum Bildungsurlaub könntest du prüfen, ob dich dein Betrieb bei der Weiterbildung unterstützt oder ob tarifliche Regelungen für die Freistellung vorliegen.

Bescheide nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz

Anerkennung Grundlagenseminar bis 12-2026

Im Saarland haben wir die Anerkennung nicht beantragt. Laut einem Bescheid des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlands gelten „Veranstaltungen der politischen, der beruflichen oder der Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit, die nach vergleichbaren Standards bereits von einem anderen Bundesland […] als freistellungsfähig festgestellt wurden, auch im Saarland als freistellungsfähig.“

Wenn du also im Saarland Bildungsurlaub nehmen möchtest, dann such dir einen zu dem gewählten Seminar passenden Bescheid heraus und reiche diesen mit dem Gleichstellungsbescheid bei deinem Betrieb/Unternehmen ein. Das Saarland erkennt auch Seminare an, die weniger als fünf Tage dauern. Dementsprechend kannst du im Saarland Bildungsurlaub für unsere Grundlagen-, Aufbauseminare und Neuordnungsseminare beantragen. Falls du deinem Arbeitgeber noch die Seminarzeiten nachweisen sollst, dann schreib uns eine kurze Mail und wir schicken dir die Unterlagen zu.

Weiterführende Links

Du benötigst weitere Infos zur Beantragung oder zu den gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Bundesländer? Dann schau dich auf den Webseiten deines Bundeslandes um:

Leider gibt es in Sachsen und Bayern aktuell keine gesetzliche Grundlage für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub. Als Alternative zum Bildungsurlaub könntest du prüfen, ob dich dein Betrieb bei der Weiterbildung unterstützt oder ob tarifliche Regelungen für die Freistellung vorliegen.

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