Über das Projekt
Das Projekt „Prüf mit!“ ist die zentrale Anlaufstelle für Prüfer*innen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und alle, die als Prüfer*in aktiv werden wollen sowie für gewerkschaftliche Multiplikator*innen.
Auf unserer Homepage und mit unserem „Prüf mit!“-Newsletter informieren wir über das Prüfungswesen sowie Neuerungen aus der beruflichen Bildung und klären zentrale Fragen rund um die Arbeit in den Prüfungsausschüssen.
Daneben bieten wir jedes Jahr ein umfangreiches Qualifizierungsprogramm für neu berufene Prüfer*innen sowie ein Weiterbildungsprogramm für Prüfer*innen, die bereits länger dabei sind. Unser Ziel ist es, den Austausch von Prüfer*innen mit berufsbezogenen bzw. regionalen Vernetzungsangeboten zu stärken.
Unsere Referent*innen sind betriebliche Expert*innen, die diverse Erfahrungen aus der eigenen Tätigkeit als Prüfer*in mitbringen. Als Projektteam unterstützen und beraten wir alle Kolleg*innen, die ehrenamtliche Kolleg*innen in den Prüfungsausschüssen benennen und betreuen. Wir bieten Materialien für die Ansprache und Gewinnung neuer Prüfer*innen und stehen für Fragen zur Verfügung.
„Prüf mit!“ ist in der ver.di-Bundesverwaltung im Bereich Bildungspolitik angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
Eine zentrale Säule der Berufsausbildung in Deutschland ist die duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung (BBiG/HwO). In den mehr als 320 anerkannten Ausbildungsberufen werden jährlich über 500.000 betriebliche Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Eine besondere Bedeutung kommt in diesen Prozessen uns als Gewerkschaft zu – wir „machen“ Berufe und gestalten deren Umsetzung. Innerhalb der dualen Berufsausbildung nimmt das Prüfungswesen eine zentrale Stellung ein. Bundesweit sind mehr als 170 000 Prüfer*innen ehrenamtlich in paritätisch besetzten Prüfungsausschüssen tätig.
In der Abschlussprüfung der Ausbildungsberufe nach BBiG/HwO wird festgestellt, ob die Auszubildenden die für die Ausübung der Berufe notwendigen Handlungskompetenzen erworben haben. Wer besteht, erhält ein Zeugnis, an das weitreichende Berechtigungen geknüpft sind, wie etwa die Übernahme in eine Festanstellung, die tarifliche Eingruppierung oder Ansprüche auf Weiterbildung. Zur Prüfungsqualität trägt die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse wesentlich bei. Für die Benennung der Arbeitnehmer*innen in den Prüfungsausschüssen haben Gewerkschaften ein Vorschlagsrecht.