Werde Prüfer*in!

Wir erklären dir hier den Ablauf, um Prüfer*in zu werden.

Was macht eigentlich ein Prüfungsausschuss?

Als Prüfer*in arbeitest du ehrenamtlich in einem Prüfungsausschuss-Team. Der Prüfungsausschuss setzt sich paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter*innen sowie einer Lehrkraft zusammen und besteht damit aus mindestens 3 Personen. Deine wichtigste Aufgabe ist die Abnahme der Abschlussprüfung von Auszubildenden am Ende bzw. bei der gestreckten Abschlussprüfung auch im Laufe der Ausbildung. Dies beinhaltet die praxisnahe, fachkundige Abnahme von schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfungen. Zu deinen Aufgaben im Prüfungsausschuss gehören aber auch die Vor- und Nachbereitung der Prüfungen.

Die Vorbereitung beinhaltet die Erstellung der Prüfungsaufgaben, sofern diese nicht von Aufgabenerstellungsausschüssen erarbeitet werden, sowie den Beschluss der Prüfungsaufgaben im Prüfungsausschuss. Im Anschluss an die Prüfung erfolgt die verbindliche Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt sowie das Anfertigen einer Niederschrift über den Ablauf der Prüfung. Gesetzliche Regelungen für die Tätigkeit als Prüfer*in findest du im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier werden in den §§ 37 ff. Aufgaben der Prüfer*innen, der Prüfungsausschüsse, die Durchführung der Prüfung und das Entscheidungsverfahren geregelt.

Neugierig?

Interessiert? Dann melde dich zu unserer Infoveranstaltung an!

Am 05.10.2023 und am 16.11.2023 bieten wir von 18 bis 19 Uhr eine kurzweilige Info-Veranstaltung für Interessierte an: Prüfer*innen berichten aus ihrem Prüfungsalltag und beantworten deine Fragen.

Argumente für dein Ehrenamt

Gute Gründe, dich als Prüfer*in zu engagieren:

  • Du bleibst stets im Thema.

  • Deine Tätigkeit als Prüfer*in ist ein gesellschaftlich wichtiges Ehrenamt zur Sicherung der Qualität in der Berufsausbildung.

  • Das Prüfen ermöglicht dir, deine fachlichen und sozialen Kompetenzen sowie dein Einfühlungsvermögen zu schulen und zu stärken.

  • Du hast Kontakt zu jungen Kolleg*innen und bekommst einen Einblick in Berufsschulabläufe.

  • Du kannst dich mit anderen Prüfer*innen vernetzen.

Warum das Prüfer*innen-Ehrenamt für Ausbilder*innen besonders spannend ist:

  • Du kannst deine Auszubildenden bestmöglich auf die Prüfung vorbereiten.

  • Du bleibst stets im Thema.

  • Du kannst dich mit anderen Ausbilder*innen und Prüfer*innen vernetzen.

  • Deine Erfahrungen und Kenntnisse sorgen für praxisnahe Prüfungen.

Gute Gründe, warum dich dein Betrieb/Unternehmen unterstützen sollte, Prüfer*in zu werden:

  • Prüfer*innen halten ihr Wissen stets auf dem aktuellen Stand.

  • Prüfer*innen bekommen einen guten Einblick in die aktuelle Lage und Qualität der Ausbildungen.

  • Prüfer*innen repräsentieren den Betrieb/das Unternehmen nach außen und können sich mit anderen Prüfer*innen vernetzen.

  • Prüfer*innen lernen in der Abschlussprüfung kompetente, ausgelernte Fachkräfte kennen, die potenzielle Bewerber*innen für den eigenen Betrieb/das eigene Unternehmen sein können.

  • Prüfer*innen, die gleichzeitig Ausbilder*innen sind, können ihre Azubis bestmöglich auf die Abschlussprüfungen vorbereiten und so zu einem erfolgreichen Prüfungsergebnis beitragen.

Deine Rechte als Prüfer*in

Entschädigung:

Für diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Prüfer*innen gemäß § 40 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 34 Abs. 9 Handwerksordnung (HwO) eine Entschädigung.

Freistellung:

Prüfer*innen sind gemäß § 40 Abs. 6a Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 34 Abs. 9a Handwerksordnung (HwO) von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen, wenn es zur ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen notwendig ist und wichtige betriebliche Belange nicht entgegenstehen.

Dein Weg in den Prüfungsausschuss

Voraussetzungen für die Benennung als Prüfer*in

Zentrale Voraussetzung für die Tätigkeit als Prüfer*in ist die fachliche Eignung. Um Prüfer*in zu werden, musst du also die Ausbildung in dem jeweiligen Ausbildungsberuf oder in einem ähnlichen Beruf absolviert haben. Andere Nachweise musst du nicht erbringen. Daneben solltest du die Ausbildungsordnung und Prüfungsbestandteile des zu prüfenden Berufs kennen, damit die Prüfung ordnungsgemäß und rechtssicher durchgeführt werden kann. Als Gewerkschaft legen wir aber auch auf persönliche und soziale Kompetenzen wert, damit Prüfungen nicht zum Nachteil der zu prüfenden Person werden. Dieses Wissen wird aber nicht vorausgesetzt und kann ganz einfach in einem unserer Grundlagen-Seminare erlernt werden.

Wie viel Zeit nimmt das Ehrenamt in Anspruch?

In der Regel finden zwei Prüfungen pro Jahr statt, die sich auch über mehrere Tage erstrecken können und natürlich vor- und nachbereitet werden müssen. So ganz ohne ist der Zeitaufwand also nicht, aber keine Sorge – für den Fall, dass du einmal nicht kannst, gibt es Stellvertreter*innen.

Ablauf der Benennung

Alle fünf Jahre werden die Prüfungsausschüsse neu besetzt. Als Gewerkschaft ver.di besitzen wir ein Vorschlagsrecht für die Plätze der Arbeitnehmer*innen. In der Regel schlägt der zuständige DGB-Bezirk der zuständigen Stelle, meist die Industrie- und Handelskammer (IHK), Prüfer*innen für einen Prüfungsausschuss vor. Der DGB-Bezirk berücksichtigt hierbei die Vorschläge der Einzelgewerkschaften. Als Prüfer*in wirst du für maximal fünf Jahre in einen Prüfungsausschuss berufen. Eine Wiederbenennung ist in der Regel möglich, solange du im Erwerbsleben stehst.

Du möchtest als Prüfer*in aktiv werden? Dann melde dich bei uns!

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