Werde Prüfer*in!
Wir erklären dir hier den Ablauf, um Prüfer*in zu werden.
Als Prüfer*in arbeitest du ehrenamtlich in einem Prüfungsausschuss-Team. Der Prüfungsausschuss setzt sich paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter*innen sowie einer Lehrkraft zusammen und besteht damit aus mindestens 3 Personen. Deine wichtigste Aufgabe ist die Abnahme der Abschlussprüfung von Auszubildenden am Ende bzw. bei der gestreckten Abschlussprüfung auch im Laufe der Ausbildung. Dies beinhaltet die praxisnahe, fachkundige Abnahme von schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfungen. Zu deinen Aufgaben im Prüfungsausschuss gehören aber auch die Vor- und Nachbereitung der Prüfungen.
Die Vorbereitung beinhaltet die Erstellung der Prüfungsaufgaben, sofern diese nicht von Aufgabenerstellungsausschüssen erarbeitet werden, sowie den Beschluss der Prüfungsaufgaben im Prüfungsausschuss. Im Anschluss an die Prüfung erfolgt die verbindliche Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt sowie das Anfertigen einer Niederschrift über den Ablauf der Prüfung. Gesetzliche Regelungen für die Tätigkeit als Prüfer*in findest du im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier werden in den §§ 37 ff. Aufgaben der Prüfer*innen, der Prüfungsausschüsse, die Durchführung der Prüfung und das Entscheidungsverfahren geregelt.
Für diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Prüfer*innen gemäß § 40 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 34 Abs. 9 Handwerksordnung (HwO) eine Entschädigung.
Prüfer*innen sind gemäß § 40 Abs. 6a Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 34 Abs. 9a Handwerksordnung (HwO) von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen, wenn es zur ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen notwendig ist und wichtige betriebliche Belange nicht entgegenstehen.
Zentrale Voraussetzung für die Tätigkeit als Prüfer*in ist die fachliche Eignung. Um Prüfer*in zu werden, musst du also die Ausbildung in dem jeweiligen Ausbildungsberuf oder in einem ähnlichen Beruf absolviert haben. Andere Nachweise musst du nicht erbringen. Daneben solltest du die Ausbildungsordnung und Prüfungsbestandteile des zu prüfenden Berufs kennen, damit die Prüfung ordnungsgemäß und rechtssicher durchgeführt werden kann. Als Gewerkschaft legen wir aber auch auf persönliche und soziale Kompetenzen wert, damit Prüfungen nicht zum Nachteil der zu prüfenden Person werden. Dieses Wissen wird aber nicht vorausgesetzt und kann ganz einfach in einem unserer Grundlagen-Seminare erlernt werden.
In der Regel finden zwei Prüfungen pro Jahr statt, die sich auch über mehrere Tage erstrecken können und natürlich vor- und nachbereitet werden müssen. So ganz ohne ist der Zeitaufwand also nicht, aber keine Sorge – für den Fall, dass du einmal nicht kannst, gibt es Stellvertreter*innen.
Alle fünf Jahre werden die Prüfungsausschüsse neu besetzt. Als Gewerkschaft ver.di besitzen wir ein Vorschlagsrecht für die Plätze der Arbeitnehmer*innen. In der Regel schlägt der zuständige DGB-Bezirk der zuständigen Stelle, meist die Industrie- und Handelskammer (IHK), Prüfer*innen für einen Prüfungsausschuss vor. Der DGB-Bezirk berücksichtigt hierbei die Vorschläge der Einzelgewerkschaften. Als Prüfer*in wirst du für maximal fünf Jahre in einen Prüfungsausschuss berufen. Eine Wiederbenennung ist in der Regel möglich, solange du im Erwerbsleben stehst.