ver.di wirkt! Berufsausbildung zum*zur Justizfachangestellten modernisiert!
Am 14. März 2025 wurde die neue modernisierte Ausbildungsordnung zum*zur Justizfachangestellten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Nach einem Jahr Erarbeitungszeit haben die ver.di-Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis, gemeinsam mit den Arbeitgebern, den Vertreter*innen der Bundesministerien und des Bundesinstituts für Berufsbildung, den Ausbildungsberuf „Justizfachangestellte*r“ an die sich in der Justizverwaltung verändernden Arbeits- und Geschäftsprozesse angepasst.
Was haben wir erreicht? Was ist neu am Berufsbild? Veränderte und neue Kompetenzen aufgrund von Digitalisierung
Durch die immer stärkere Nutzung elektronischer Fachanwendungen und elektronischer Dokumentenmanagementsysteme (insbesondere durch Einführung der E-Akte) sind Lernziele überarbeitet und neue implementiert worden. Auch der Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit findet sich in der neuen Ausbildungsordnung wieder. Einen ausführlichen Überblick gibt es im beigefügten Flyer. Die Verordnung ist am 14. März 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Flyer zu dem neuen Ausbildungsberuf aus der Reihe „Berufsbildung gestalten“