Neu geordneter Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
Seit dem 1. August 2020 kann in dem neu geordneten Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin ausgebildet werden.
Der neu geordnete Ausbildungsberuf ist ein Beruf mit diversen Schwerpunkten. Schwerpunktübergreifende Kompetenzen und integrativ zu lehrende Kompetenzen werden allen Auszubildenden vermittelt. In einem Zeitraum von 16 Wochen werden dann die darauf aufbauenden Kompetenzen in einem der drei Schwerpunkte vertieft:
- Personenbezogene Dienstleistungen,
- Serviceorientierte Dienstleistungen,
- Ländlich-agrarische Dienstleistungen.
Die Prüfung ist eine „klassische“ Prüfung mit Zwischen- und Abschlussprüfung. In der Abschlussprüfung gibt es neben drei schriftlich zu bearbeitenden Prüfungsbereichen zwei praktische Prüfungsbereiche.
Im Prüfungsbereich „Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen“ ist eine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, die von einem Fachgespräch begleitet wird.
Dem Prüfungsbereich „Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten“ wird der gewählte Schwerpunkt zugrunde gelegt. Die Prüfungsform ist der betriebliche Auftrag.
Auch in den schriftlich zu absolvierenden Prüfungsbereichen sind praxisbezogene Aufgaben zu lösen. In den Prüfungsbereichen, die praktisch zu absolvieren sind, kann jedoch viel deutlicher gezeigt werden, was der/die Auszubildende tatsächlich kann.
Bei der Arbeitsaufgabe muss gezeigt werden, dass der zu Prüfende die gestellte Aufgabe zu hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen planen und auch umsetzen kann. Im Gespräch unter Fachleuten im Anschluss an die Aufgabenerledigung kann noch einmal reflektiert werden, was, wie und warum getan wurde.
Der betriebliche Auftrag, dem der gewählte Schwerpunkt zugrunde liegt, ermöglicht es dem/der zu Prüfenden, darzustellen, welche Aufträge im Rahmen von personenbezogenen, serviceorientierten oder auch ländlich-agrarischen Dienstleistungen erfüllt werden können. Aus seinem Arbeitsbereich bringt er/sie eine reale Aufgabe mit, gestaltet und organisiert z. B. den hauswirtschaftlichen Teil eines Hoffestes, richtet einen Geburtstag aus oder bereitet gemeinsam mit Bewohnern eines Altenheimes ein Büffet vor. Hier werden reale berufliche Handlungskompetenzen dargestellt, wie sie im Arbeitsleben immer wieder verlangt werden. Mit Stolz auf die eigenen Leistungen gehen die zu Prüfenden in diesen Teil der Abschlussprüfung, präsentieren ihre Arbeitsleistung und sprechen mit Fachleuten über das Geleistete.