Update: Was gibt es Neues im Bereich der Ausbildungs- und Fortbildungsberufe?
Unser Kollege Stefan Gaede aus dem Bereich Bildungspolitik der ver.di-Bundesverwaltung fasst für dich zusammen, welche Neuordnungsverfahren aktuell anstehen und wie der Stand der Verfahren ist.
Ausbildungsordnungen
Am 4. März startete das Neuordnungsverfahren der umwelttechnischen Berufe beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Der Bereich der Umwelttechnik hat in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung gewonnen und seine digitalen wie technischen Anforderungen sind stetig gestiegen. Um mit den sich verändernden Rahmenbedingungen Schritt zu halten, ist eine Anpassung der Verordnung erforderlich. Dies zeigte bereits das Berufe-Screening im Fall der Fachkraft für Abwassertechnik im Rahmen der BMBF/BIBB-Initiative „Fachkräftequalifikationen und Kompetenzen für die digitalisierte Arbeit von morgen“ (Berufsbildung 4.0). Die umwelttechnischen Berufe sollen auch weiterhin in einer Berufsfamilie strukturiert werden. Eine neue Berufsbezeichnung soll zu einer stärkeren Identifikation mit dem Berufsbild führen und attraktiv für junge Menschen sein. Im ersten Jahr soll in allen vier Berufen gemeinsam ausgebildet werden. Die gestreckte Abschlussprüfung soll neu etabliert und eingeführt werden. Sie ist nach Auffassung der Sozialpartner die geeignete Prüfungsform für diese Berufe .
Am 15. März startete die Voruntersuchung der Aus- und Fortbildung im Bereich der Bäderbetriebe beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Die durch ver.di initiierte Voruntersuchung soll den Sozialpartnern Hinweise und Anregungen für ein anschließendes Neuordnungsverfahren geben. Dabei soll geprüft werden, ob sich mittlerweile Änderungen bei den zu erwerbenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ergeben haben. Der technologische Wandel bei Bäderbetrieben (z. B. Bädertechnik, Digitalisierung, Spezialisierung) sowie Veränderungen in den betrieblichen Strukturen und in der Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachdisziplinen können – ebenso wie gesetzliche Vorgaben oder auch die (Weiter-)Entwicklung von Qualitätsmanagementsystemen – zu veränderten Qualifikationsanforderungen führen. Deshalb soll untersucht werden, welche Veränderungen im Bereich der Erstausbildung und Fortbildung notwendig sind, um für die zukünftige Tätigkeit im Bereich der Bäderbetriebe ausreichend qualifiziert zu sein.
Mit dem Beschluss des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung endet das einjährige Verfahren zur Neuordnung der Berufsausbildung „Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r“, in dem sich die Sozialpartner auf neue Ausbildungsinhalte verständigt haben, die mit Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung zum 1. August 2022 vermittelt werden müssen. Neben veränderten Anforderungen, die aufgrund der alten Ausbildungsordnung von 2001 notwendig waren, wird die „klassische“ Zwischen- und Abschlussprüfung durch die gestreckte Abschlussprüfung ersetzt, die nun aus zwei Teilen besteht. Inhaltlich hinzugekommen sind u. a. der Sachkundenachweis für die Aufbereitung von Medizinprodukten sowie erweiterte fremdsprachliche Kompetenzen, die auch künftig im beruflichen Alltag verstärkt Berücksichtigung finden müssen.
Fortbildungsordnungen
Mit einem Vorlauf von mehreren Jahren ist Ende Mai 2022 das Neuordnungsverfahren im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungssystem) gestartet. Das seit 2002 bestehende IT-Fortbildungssystem bedurfte einer Überarbeitung, da sich die Teilnehmer*innenzahl seit der Etablierung nicht so entwickelt hat wie von den Sozialpartnern erhofft. Dennoch sehen beide Seiten Potenzial, mit einer Neuordnung die Attraktivität zu steigern. Andererseits sind aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und Veränderung der Arbeitswelt neue Kompetenzen notwendig. Im Zuge des Verfahrens sollen alle drei Fortbildungsstufen betrachtet werden. Die vorgeschlagene Struktur aus den BIBB-Voruntersuchungen wird als Grundlage für das Sachverständigenverfahren dienen. Schwerpunkte des Verfahrens sollen auf der Gewährleistung der Durchlässigkeit innerhalb des Systems, der Schaffung von Anrechnungsmöglichkeiten von Prüfungsleistungen von Stufe eins auf Stufe zwei und der Anschlussfähigkeit an die Berufsausbildung liegen.
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung hat am 29. Juni 2022 seine Zustimmung zur Überführung von sechs weiteren Fortbildungsordnungen auf die neue Fortbildungsbezeichnung „Bachelor Professional“ und eine weitere Fortbildungsordnung auf die neue Fortbildungsbezeichnung „Geprüfte*r Berufsspezialist*in“, die im Organisationsbereich von ver.di liegen, gegeben. Hierbei handelt es sich um: Bachelor Professional in Foreign Trade, Bachelor Professional für Energiewirtschaft, Bachelor Professional in Transport Management and Logistics, Bachelor Professional für Logistiksysteme, Bachelor Professional in Marketing, Bachelor Professional für Medienproduktion Bild und Ton, Geprüfte*r Berufsspezialist*in für fremdsprachige Kommunikation. Weitere Überführungen sind nicht vorgesehen, sondern sollen im Rahmen von Neuordnungsverfahren vorgenommen werden.